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   VG Hamburg, 02.02.2010 - 10 K 736/09   

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VG Hamburg, 02.02.2010 - 10 K 736/09 (https://dejure.org/2010,16749)
VG Hamburg, Entscheidung vom 02.02.2010 - 10 K 736/09 (https://dejure.org/2010,16749)
VG Hamburg, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - 10 K 736/09 (https://dejure.org/2010,16749)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO; §§ 5 Abs. 1, 4 Abs. 1, 7 Abs. 4 Satz 1, 2 Abs. 2 Satz 1 RGebStV

  • Justiz Hamburg

    § 5 Abs 1 S 1 Nr 1 RdFunkGebStVtr HA vom 01.04.2005, § 5 Abs 2 S 1 RdFunkGebStVtr HA, § 7 Abs 2 S 1 RdFunkGebStVtr HA vom 01.04.2005
    Ausschluss der Gebührenfreiheit für Autoradiogerät eines Selbstständigen, der den Pkw für Fahrten von und zur Arbeit nutzt

  • JurPC

    Ausschluss der Gebührenfreiheit für Autoradiogerät eines Selbstständigen, der den Pkw für Fahrten von und zur Arbeit nutzt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Autoradio begründet für Selbständige Rundfunkgebührenpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arzt mit Autoradio

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arzt muss Rundfunkgebühren für Autoradio bezahlen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Rundfunkgebühren für Fahrt zur Praxis rechtens

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 2 S 1203/08

    Rundfunkgebührenfreiheit; Zweitgerät; wirtschaftlicher Vorteil;

    Auszug aus VG Hamburg, 02.02.2010 - 10 K 736/09
    In diesem Zusammenhang führte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinen Urteilen vom 18.05.2009 (2 S 1203/08, Juris) und vom 19.05.2009 (2 S 1015/08, unveröffentlicht) aus:.

    Der Gesetzgeber wollte die bisherige Rechtslage vielmehr bestätigen, klarstellen und verdeutlichen, dass die Gebührenfreiheit nach dem Zweck der Norm für solche Geräte ausgeschlossen ist, die einer gewinnbringenden, auf einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil gerichteten Tätigkeit dienen (VGH Mannheim Urt. v. 18.05.2009, 2 S 1203/08 u. v. 19.05.2009, 2 S 1015/08, a. a. O, jeweils m. w. N.).

    Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim führte im Urteil vom 18.05.2009 (a. a. O) in diesem Zusammenhang aus:.

    Denn die Verjährungseinrede stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn der Rundfunkteilnehmer seiner Pflicht zur Anzeige des Rundfunkempfangsgeräts - wie der Kläger - nicht nachgekommen ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.10.2009, 4 Bf 227/07.Z; VG Hamburg, Urt. v. 02.11.2005, 15 K 1346/05; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.11.2009, a. a. O., Beschl. v. 07.05.2007, 4 LA 521/07, NVwZ-RR 2007, 575; VGH Mannheim, Urt. v. 18.05.2009, 2 S 1203/08, a. a. O).

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 4 LA 521/07

    Verjährung des Anspruchs auf Zahlung von Rundfunkgebühren; Unzulässigkeit der

    Auszug aus VG Hamburg, 02.02.2010 - 10 K 736/09
    Denn die Verjährungseinrede stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn der Rundfunkteilnehmer seiner Pflicht zur Anzeige des Rundfunkempfangsgeräts - wie der Kläger - nicht nachgekommen ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.10.2009, 4 Bf 227/07.Z; VG Hamburg, Urt. v. 02.11.2005, 15 K 1346/05; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.11.2009, a. a. O., Beschl. v. 07.05.2007, 4 LA 521/07, NVwZ-RR 2007, 575; VGH Mannheim, Urt. v. 18.05.2009, 2 S 1203/08, a. a. O).

    Bereits der objektive Verstoß gegen die Anzeigepflicht führt dazu, dass der Verjährungseinrede der Einwand der Treuwidrigkeit entgegensteht (OVG Hamburg, 4 Bf 227/07.Z, a. a. O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 07.05.2007, a. a. O.; außerhalb des Rundfunkgebührenrechts: BVerwG, Urt. v. 15.5.1984, 3 C 86/82, Juris).

  • BVerwG, 06.02.1996 - 6 B 72.95

    Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebühr für gewerblich genutzte Zweitgeräte

    Auszug aus VG Hamburg, 02.02.2010 - 10 K 736/09
    Vor diesem Hintergrund ist bei der Gewährung von Befreiungen, die den gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 RGebStV geltenden Grundsatz durchbrechen, dass für jedes Rundfunkgerät eine Rundfunkgebühr zu zahlen ist, dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum einzuräumen, der erst an der Willkürgrenze endet (BVerwG, Beschluss vom 06.02.1996 - 6 B 72.95 - NJW 1996, 1163).

    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten den Rundfunkanstalten mit der Regelung in § 5 Abs. 2 RGebStV klare Abgrenzungskriterien an die Hand gegeben werden, um das Gebühreneinzugsverfahren so einfach wie möglich zu gestalten (BVerwG, Beschluss vom 06.02.1996, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 4 LB 559/07

    Rundfunkgebühren für ein Radio in einem Kraftfahrzeug; Zulässigkeit der Erhebung

    Auszug aus VG Hamburg, 02.02.2010 - 10 K 736/09
    Das erkennende Gericht ist derselben Rechtsauffassung und schließt sich den Ausführungen des VGH Mannheim an (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.11.2009, 4 LB 559/07, Juris; VG Regensburg, Urt. v. 23.08.2005, RO 3 K 05.434, Juris).

    Denn die Verjährungseinrede stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn der Rundfunkteilnehmer seiner Pflicht zur Anzeige des Rundfunkempfangsgeräts - wie der Kläger - nicht nachgekommen ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.10.2009, 4 Bf 227/07.Z; VG Hamburg, Urt. v. 02.11.2005, 15 K 1346/05; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.11.2009, a. a. O., Beschl. v. 07.05.2007, 4 LA 521/07, NVwZ-RR 2007, 575; VGH Mannheim, Urt. v. 18.05.2009, 2 S 1203/08, a. a. O).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 2 S 1015/08

    Rundfunkgebühren - Zweitgerät im Kfz eines Selbständigen, das er nur für Fahrten

    Auszug aus VG Hamburg, 02.02.2010 - 10 K 736/09
    In diesem Zusammenhang führte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinen Urteilen vom 18.05.2009 (2 S 1203/08, Juris) und vom 19.05.2009 (2 S 1015/08, unveröffentlicht) aus:.

    Der Gesetzgeber wollte die bisherige Rechtslage vielmehr bestätigen, klarstellen und verdeutlichen, dass die Gebührenfreiheit nach dem Zweck der Norm für solche Geräte ausgeschlossen ist, die einer gewinnbringenden, auf einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil gerichteten Tätigkeit dienen (VGH Mannheim Urt. v. 18.05.2009, 2 S 1203/08 u. v. 19.05.2009, 2 S 1015/08, a. a. O, jeweils m. w. N.).

  • VG Göttingen, 26.04.2007 - 2 A 394/06

    Rechtmäßigkeit einer Rundfunkgebührenerhebung für die Nutzung eines Radios in

    Auszug aus VG Hamburg, 02.02.2010 - 10 K 736/09
    Mit Schreiben vom 15.10.2007 teilte er dem Beklagten mit, er habe von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen (Az.: 2 A 394/06) Kenntnis erhalten, in welchem einer Ärztin, die ihr Auto nur für Fahrten zur Praxis nutze, bestätigt worden sei, dass dies eine rein private Nutzung darstelle.

    "...Die sich auf der Grundlage der dargestellten Auslegung des § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV sowohl in der ursprünglichen als auch in der heutigen Fassung ergebende Ungleichbehandlung von Selbständigen, die ihr Fahrzeug wie der Kläger..." (bzw. "die Klägerin") "...nur für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nutzen und dafür gesondert Rundfunkgebühren entrichten müssen, gegenüber Arbeitnehmern, die ihr Fahrzeug in gleicher Weise nutzen, aber keine gesonderten Rundfunkgebühren zahlen müssen, ist mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (ebenso VG Regensburg, Urteil vom 23.08.2005 - RO 3 K 05.434 - Juris; a. A. VG Göttingen, Urteil vom 26.04.2007 - 2 A 394/06 - ZUM-RD 2007, 394; VG München, Urteil vom 15.02.2000 - M 32a K 99.370 - Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.1994 - 2 S 2521/93

    Zur Rundfunkgebührenpflicht für Zweitgeräte im Auto bei gewerblicher Nutzung des

    Auszug aus VG Hamburg, 02.02.2010 - 10 K 736/09
    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte die Freistellung von der Mehrfachzahlung ausschließlich den privaten Bereich erfassen (vgl. die Begründung zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland, LT-Drs. 10/5930, S. 112; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.04.1994 - 2 S 2521/93 - VBlBW 1994, 417).

    Mithin reicht - auch eine völlig untergeordnete - Nutzung des Kraftfahrzeugs zu den angeführten Zwecken und damit zum Ausschluss der Gebührenfreiheit aus (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.04.1994, aaO).

  • VG Regensburg, 23.08.2005 - RO 3 K 05.434
    Auszug aus VG Hamburg, 02.02.2010 - 10 K 736/09
    Das erkennende Gericht ist derselben Rechtsauffassung und schließt sich den Ausführungen des VGH Mannheim an (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.11.2009, 4 LB 559/07, Juris; VG Regensburg, Urt. v. 23.08.2005, RO 3 K 05.434, Juris).

    "...Die sich auf der Grundlage der dargestellten Auslegung des § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV sowohl in der ursprünglichen als auch in der heutigen Fassung ergebende Ungleichbehandlung von Selbständigen, die ihr Fahrzeug wie der Kläger..." (bzw. "die Klägerin") "...nur für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nutzen und dafür gesondert Rundfunkgebühren entrichten müssen, gegenüber Arbeitnehmern, die ihr Fahrzeug in gleicher Weise nutzen, aber keine gesonderten Rundfunkgebühren zahlen müssen, ist mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (ebenso VG Regensburg, Urteil vom 23.08.2005 - RO 3 K 05.434 - Juris; a. A. VG Göttingen, Urteil vom 26.04.2007 - 2 A 394/06 - ZUM-RD 2007, 394; VG München, Urteil vom 15.02.2000 - M 32a K 99.370 - Juris).

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus VG Hamburg, 02.02.2010 - 10 K 736/09
    Die Grenze liegt dort, wo ein sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung wesentlich gleicher oder die gesetzliche Gleichbehandlung wesentlicher ungleicher Sachverhalte auch mit Blick auf die Verwaltungsvereinfachung fehlt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 28.03.1995 - 8 N 3.93 - NVwZ-RR 1995, 594).
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus VG Hamburg, 02.02.2010 - 10 K 736/09
    Dieser Grundsatz gestattet dem Abgabengesetzgeber die verallgemeinernde und pauschalierende Anknüpfung an die Regelfälle eines Sachbereichs aber nur so lange, als die Zahl der dem "Typ" widersprechenden "Ausnahmen" geringfügig ist; widersprechen mehr als 10 % der von einer Regelung erfassten Fälle dem Regeltyp, so soll der Grundsatz der Typengerechtigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 01.08.1986 - 8 C 112.84 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 59) die Ungleichbehandlung nicht mehr im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen können.
  • BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82

    Absatz der deutschen Landwirtschaft - Blumenerzeugende Betriebe - Beiträge -

  • VG Stuttgart, 26.03.2008 - 3 K 3393/07

    Keine Rundfunkgebührenpflicht bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.1983 - 2 S 49/83

    Gebührenpflicht für Autoradios

  • VG München, 15.02.2000 - M 32a K 99.370
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